Brandschutz
Der Brandschutzbeauftragte hat die Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/Unternehmer, Betriebsleiter) in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.
Leistungen:
- regelmäßige Brandschutzbegehungen
 - Beurteilung und Prüfung von Zustand, Begehbarkeit und Funktion von Flucht- und Rettungswegen
 - In Augenscheinnahme des baulichen Brandschutzes
 - In Augenscheinnahme des technischen Brandschutzes (inklusive Überprüfung ordnungsgemäßer Funktion sowie der Überprüfung auf regel- und richtlinienkonformer Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen)
 - Begleitung von behördlich angeordneten Brandschutzbegehungen
 - Aufstellen von Brandschutzordnungen Teil A-C
 - Regelungen bei Heißarbeiten
 - Ausbildung von Mitarbeitern, wie z.B. Brandschutzhelfern
 - Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren
 - Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
 
